niederrheinisch - nachhaltig 

08.08.2024

Neue Windenergieflächen im Grenzland: Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 29. August 2024

240808.jpgBis zum 29. August 2024 findet die Öffentlichkeitsbeteiligung zur 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf statt. Hier geht es um Stellungnahmen und Anregungen zur Ausweisung von Windenergieflächen im Planungsbezirk Düsseldorf.

Öffentlichkeitsbeteiligung zur 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf

Die Unterlagen dazu umfassen rund 3.500 Seiten. Sie sind beim Regionalrat Düsseldorf abrufbar.

Übersicht der geplanten Gebiete

Alphabetisch sortierte Prüfbögen:

Bedburg-Hau 01 - Kalkar 08

Kempen 01 - Rommerskirchen 03

Rommerskirchen 04 – Wuppertal 01

Ein Großteil der Windenenergieflächen besteht aus einer erweiterten Version bereits im Plan vorhandener Flächen. Die Planungsschwerpunkte liegen am linken Niederrhein im Rhein-Kreis Neuss, Kreis Viersen und im Kreis Kleve.
 
Windenergie an Land soll ausgebaut werden. Sie liegt jetzt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Entsprechende Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Baugesetzbuch (BauGB) oder im Raumordnungsgesetz (ROG) sind mittlerweile ebenso rechtskräftig wie die Ergänzungen des Wind-an-Land-Gesetzes oder die Mindestflächenvorgaben des  Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG). Die europäische RED III-Richtline wird derzeit in deutsches Recht umgewandelt. Am 24. Juli 2024 gab es dazu einen Kabinettsbeschluss. (1). 

Das Land NRW hat den  Landesentwicklungsplan oder das Landesplanungsgesetz zugunsten des schnellen Ausbaus erneuerbarer Energien geändert und die Abstandsregel von 1000 Metern zur Wohnbebauung wieder abgeschafft. 

Seit dem 19. Dezember 2023 gilt das Bürgerenergiegesetz. Damit können Anwohner*innen und Kommunen von neuen Windrädern profitieren. 

Die schwarz-grüne Koalition will bis zum Ende der Legislaturperiode im Frühling 2027 mindestens 1000 neue Windräder in NRW errichtet haben, 114 waren es im Jahre 2023. (2)

Die Planungsregion Düsseldorf soll bis 2025 mit mindestens 4.151 Hektar dazu beitragen, dass NRW seine bundesweit vorgegebenen Flächenziele für den Bau von Windenergieanlagen erfüllt. 

Daher ist derzeit die Regionalplanung für die räumliche Steuerung des gesetzlich vorgeschriebenen und dringend notwendigen Ausbaus der Windenergie verantwortlich. (3) 

Die Flächen sollen - unter Vorwegnahme der deutschen Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III - weitgehend als sog. Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden, d.h. die Behörden könnten/müssten bei der Genehmigung neuer Windenergieanlagen auf diesen Flächen auf UVP-, FFH- und Gewässerschutzprüfungen verzichten.

Der Schwalmtaler Planungsausschuss hat am 25. Juni 2024 beschlossen, zum Entwurf der 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf zu Windenergieanlagen keine Bedenken oder Anregungen einzureichen. Einen ähnlichen Beschluss fasste der Niederkrüchtener Gemeinderat am 2. Juli 2024. Die Stadt Viersen wird ausreichende Abstände zur Wohnbebauung an der Boisheimer Straße und zum Gewerbegebiet Mackenstein-Peschfeld anmahnen.

Werden die beschriebenen Pauschalprüfungen zum Natur- und Artenschutz ausreichen, um rechtssicher die ökologischen und biologische Folgen einzelner Windräder zu beurteilen?

Nach der für Ende 2024 vorgesehenen Verabschiedung der 18. Regionalplanänderung werden einige Kommunen weitere Flächen im Rahmen der „Positivplanung“ des neuen § 245 e BauGB ausweisen. (4)

Verweise

1. Die Bundesregierung. Kabinett beschließt Gesetz zur Umsetzung der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III. [Online] 24. Juli 2024. [abgerufen am 8. August 2024] https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/07/20240724-genehmigungsverfahren-windenergie-an-land-solarenergie.html

2. Fachagentur Windenergie an Land. Ausbausituation der Windenergie an Land im Jahr 2023. [Online] 11. März 2024. [abgerufen am 8. August 2024] https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/Analysen/FA_Wind_Zubauanalyse_Wind-an-Land_Gesamtjahr_2023.pdf

3. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen - Task Force Windenergie. Mit koordinierter Regionalplanung schneller zu sauberer Energie. [Online] [abgerufen am 8. August 2024] https://www.windenergieausbau.nrw.de/mehr-flaechen/regionalplanung

4. Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. FAQ – Sammlung „Windenergieausbau“. [Online] [abgerufen am 8. August 2024] https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/2023-02-27-faq-windenergieausbau.pdf

Grenzlandgruen - 17:01 @ Region, Kreis Viersen, Schwalmtal, Raumplanung und Regionalentwicklung, Infrastrukturen und Daseinsvorsorge | Kommentar hinzufügen



 

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