niederrheinisch - nachhaltig 

24.12.2022

Kreis Heinsberg erlässt Aufenthaltsverbot für Lützerath

Folie5.jpgVom 23. Dezember 2022 bis 14. Februar 2022 gilt für Lützerath ein Aufenthaltsverbot. Ab 10. Januar 2023 kann es mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden. Das hat der Heinsberger Landrat Stephan Pusch in seiner Allgemeinverfügung zur Räumung der Ortslage Lützerath angeordnet. Gründe seien die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, die Durchsetzung der Eigentumsrechte der RWE power AG und die Sicherung der Energieversorgung als essenzielle Lebensgrundlage einer arbeitsteiligen Industriegesellschaft. Die angebliche Alternativlosigkeit der Räumung Lützeraths überzeugt nicht alle. Lesen Sie mehr

Grenzlandgruen - 06:39 @ Strukturwandel im Rheinischen Revier | Kommentar hinzufügen



 

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